Vorsorge

Für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind, sind sämtliche vermögensrechtlichen und persönlichen Angelegenheiten, ausschließlich dem Vorsorgebevollmächtigten oder, sofern eine Vorsorgevollmacht nicht vorliegt, dem Betreuer möglich. Die Vorsorgevollmacht bestimmt eine bevollmächtigte Person, die für Sie handeln kann. Sie allein bestimmen, welche Vertrauensperson zu Ihrem Bevollmächtigten wird und welchen Handlungsrichtlinien sie folgen soll. Eine notarielle Vorsorgevollmacht bietet Ihnen hierbei Rechtssicherheit. Ich als Notarin stelle sicher, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden und Ihre Wünsche eindeutig formuliert sind.
Wir registrieren entsprechend Ihrem Wunsch die Vollmacht im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, sodass der Bevollmächtigte im Bedarfsfall schnell auffindbar ist.
Wir beraten Sie insbesondere zu folgenden Themen:
- General- und Vorsorgevollmachten
- Betreuungsverfügung
- Patientenverfügung
Formulare zum Download:
Hier finden Sie weiterführende Informationen:
Kontakt - Wir freuen uns auf Sie!
Sollten Sie bereits ein konkretes Anliegen haben, so können Sie die von mir bereitgestellten Formulare für Ihre Kontaktanfrage nutzen.