Ehe & Familie

Unabhängig davon, ob Sie in einer Ehe oder nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, es ist ratsam, sich über die individuellen Rechte und Pflichten in Bezug auf Altersabsicherung, Vermögenserwerb, Erbfolge, gemeinsame Kinder und auch Trennung zu informieren. Ich informiere Sie über die rechtlichen Konsequenzen der verschiedenen Formen des Zusammenlebens und entwickle für Sie bei Bedarf ergänzende Vereinbarungen, wie einen Ehevertrag.
Ein Ehevertrag kann jederzeit von den Ehegatten geschlossen werden, d. h. bereits vor der Ehe von den Verlobten, während der Ehe und auch noch anlässlich der Scheidung (sog. Scheidungsfolgenvereinbarung). Ein Ehevertrag schafft eine ausgewogene Grundlage für das Eheleben und dient der Streitvermeidung im Scheidungsfall. Als Notarin berate ich Ehegatten neutral über die Gestaltungsmöglichkeiten des Ehevertrages und deren Konsequenzen.
Nicht nur zur Ehe, sondern auch zu sonstigen familiären Fragen beraten wir Sie gerne.
Wir beraten Sie insbesondere zu folgenden Themen:
- Ehevertrag (vor und nach der Hochzeit)
- Scheidungsvereinbarung
- Adoption
- Insemination
- Vaterschaftsanerkennung
- Gestaltung zur elterlichen Sorge
Formulare zum Download:
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