Erben, Vererben & Schenken
erben%20%26%20Verschenken%20Notarin%20Dr.%20Svenja%20Gelshorn%20Nettetal.avif)
Sie haben den Wunsch Ihr Vermögen schon zu Lebzeiten auf die nachfolgende Generation zu übertragen. Oder soll dies erst nach dem eigenen Ableben geschehen? Der Umgang mit dem eigenen Tod ist oft schwierig. Dennoch ist es wichtig, vorzusorgen, um das zu Lebzeiten erarbeitete und vermehrte Vermögen zu bewahren und Familienstreitigkeiten bis hin zu Gerichtsprozessen zu vermeiden. Die eindeutige Äußerung des eigenen letzten Willens kann bei komplexeren Vermögen oder Zuwendungen von Vermögensgegenständen an bestimmte Personen mit Herausforderungen verbunden sein.
Ist ein Erbfall eingetreten, unterstützen wir Sie bei der Abwicklung des Nachlasses, beantragen Erbscheine und Testamentsvollstreckerzeugnisse, regeln Erbauseinandersetzungen und Vermächtniserfüllungen.
Gerne stehe ich Ihnen bei der Vermögensnachfolgeplanung als Notarin für Erbrecht mit meinem Fachwissen zur Seite.
Wir beraten Sie insbesondere zu folgenden Themen:
- Erstellung eines Testaments oder Erbvertrags
- Übertragung von Vermögen während des Lebens
- Verzicht auf Erb- und Pflichtteilsansprüche
- Beantragung eines Erbscheins
- Ausschlagung der Erbschaft
- Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
- Berichtigung des Grundbuchs nach einem Todesfall
Formulare zum Download:
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